KOSTEN
»Nichts macht den Menschen so unerträglich wie das Bewusstsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben«
(Richard Widmark)
Allgemeines
“Anwälte sind teuer und in ihren Kosten intransparent” — so oder so ähnlich lautet eines der gängigen Vorurteile, wenn es um die Kosten von Rechtsanwälten geht.
Zugegebenermaßen erschließt sich das anwaltliche Kostenrecht einem nicht auf den ersten Blick. Lassen Sie mich an dieser Stelle etwas Transparenz schaffen.
RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt die Vergütung von Rechtsanwälten in Deutschland. Die Vergütung nach dem RVG wird auch die “gesetzliche Gebühr” genannt. Das RVG enthält Regelungen zur Berechnung dieser Gebühren. Ganz grundsätzlich ist der Ausgangspunkt für die Berechnung der Gegenstandswert der Angelegenheit sowie die Art der anwaltlichen Tätigkeit (zB außgerichtlich, gerichtlich).
Honorarvereinbarung
Anstelle der gesetzlichen Gebühren können Rechtsanwälte für ihre anwaltliche Tätigkeit eine Honorarvereinbarung schließen. Regelmäßig erfolgt dann eine Abrechnung nach Stunden oder man vereinbart einen Pauschalbetrag. Grundsätzlich gilt, dass die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden dürfen. Bei außergerichtlicher Rechtsberatung kann eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren jedoch zulässig sein, sodass es sich anbieten kann anstelle der gesetzlichen Gebühren eine Honorarvereinbarung zu schließen.
Kosten im Zusammenhang mit gerichtlicher Vertretung
In Fällen der gerichtlichen Vertretung vor einem ordentlichen Zivilgericht, fallen grundsätzlich Gerichtskosten an, die durch den Kläger bzw. Antragssteller zu entrichten sind.
Welche Kosten schlussendlich im Falle der gerichtlichen Vertretung anfallen und von den Parteien zu tragen sind, hängt von dem Ausgang des Verfahrens ab. Es gilt der Kostentragungsgrundsatz, dass diejenige Partei, soweit sie unterliegt, die Kosten des Rechtsstreits trägt. Diese setzen sich aus den eigenen gesetzlichen Rechtsanwaltskosten sowie den gegnerischen gesetzlichen Rechtsanwaltskosten sowie den Gerichtskosten zusammen.
Erstberatung
Für eine Erstberatung erhebe ich keine Gebühren. Sprechen Sie mich gerne an für eine erste Einschätzung Ihrer Angelegenheit.