KOSTEN

 

»Nichts macht den Menschen so unerträglich wie das Bewusstsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben«

(Richard Widmark)

Allgemeines

“Anwäl­te sind teu­er und in ihren Kos­ten intrans­pa­rent” — so oder so ähn­lich lau­tet eines der gän­gi­gen Vor­ur­tei­le, wenn es um die Kos­ten von Rechts­an­wäl­ten geht.

Zuge­ge­be­ner­ma­ßen erschließt sich das anwalt­li­che Kos­ten­recht einem nicht auf den ers­ten Blick. Las­sen Sie mich an die­ser Stel­le etwas Trans­pa­renz schaffen.

RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

Das Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz regelt die Ver­gü­tung von Rechts­an­wäl­ten in Deutsch­land. Die Ver­gü­tung nach dem RVG wird auch die “gesetz­li­che Gebühr” genannt. Das RVG ent­hält Rege­lun­gen zur Berech­nung die­ser Gebüh­ren. Ganz grund­sätz­lich ist der Aus­gangs­punkt für die Berech­nung der Gegen­stands­wert der Ange­le­gen­heit sowie die Art der anwalt­li­chen Tätig­keit (zB außge­richt­lich, gerichtlich).

Honorarvereinbarung

Anstel­le der gesetz­li­chen Gebüh­ren kön­nen Rechts­an­wäl­te für ihre anwalt­li­che Tätig­keit eine Hono­rar­ver­ein­ba­rung schlie­ßen. Regel­mä­ßig erfolgt dann eine Abrech­nung nach Stun­den oder man ver­ein­bart einen Pau­schal­be­trag. Grund­sätz­lich gilt, dass die gesetz­li­chen Gebüh­ren nicht unter­schrit­ten wer­den dür­fen. Bei außer­ge­richt­li­cher Rechts­be­ra­tung kann eine Unter­schrei­tung der gesetz­li­chen Gebüh­ren jedoch zuläs­sig sein, sodass es sich anbie­ten kann anstel­le der gesetz­li­chen Gebüh­ren eine Hono­rar­ver­ein­ba­rung zu schließen.

Kosten im Zusammenhang mit gerichtlicher Vertretung

In Fäl­len der gericht­li­chen Ver­tre­tung vor einem ordent­li­chen Zivil­ge­richt, fal­len grund­sätz­lich Gerichts­kos­ten an, die durch den Klä­ger bzw. Antrags­stel­ler zu ent­rich­ten sind.

Wel­che Kos­ten schluss­end­lich im Fal­le der gericht­li­chen Ver­tre­tung anfal­len und von den Par­tei­en zu tra­gen sind, hängt von dem Aus­gang des Ver­fah­rens ab. Es gilt der Kos­ten­tra­gungs­grund­satz, dass die­je­ni­ge Par­tei, soweit sie unter­liegt, die Kos­ten des Rechts­streits trägt. Die­se set­zen sich aus den eige­nen gesetz­li­chen Rechts­an­walts­kos­ten sowie den geg­ne­ri­schen gesetz­li­chen Rechts­an­walts­kos­ten sowie den Gerichts­kos­ten zusammen.

Erstberatung

Für eine Erst­be­ra­tung erhe­be ich kei­ne Gebüh­ren. Spre­chen Sie mich ger­ne an für eine ers­te Ein­schät­zung Ihrer Angelegenheit.