EXPERTISE

Transparenzregister (Geldwäschrecht)

»Pecunia non olet«

(Geld stinkt nicht — lateinische Redewendung)

Mein Angebot

Ich ver­fü­ge über eine gro­ße fach­li­che Exper­ti­se in Bezug auf die geld­wä­sche­recht­li­chen Mit­tei­lungs­pflich­ten im Zusam­men­hang mit dem Trans­pa­renz­re­gis­ter. Bereits vor der Ein­füh­rung des deut­schen Trans­pa­renz­re­gis­ters habe ich mich inten­siv mit den euro­pa­recht­li­chen Vor­ga­ben und dem dar­auf auf­bau­en­den deut­schen Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren beschäftigt.

Seit der Ein­füh­rung des Trans­pa­renz­re­gis­ters in Deutsch­land am 1. Okto­ber 2017 bera­te ich Unter­neh­mer und Unter­neh­men im Zusam­men­hang mit allen Fra­gen rund um das Trans­pa­renz­re­gis­ter. Als einer der ers­ten Rechts­an­wäl­te in Deutsch­land habe ich Mit­tei­lun­gen gegen­über dem Trans­pa­renz­re­gis­ter vor­ge­nom­men sowie Man­dan­ten erfolg­reich in Buß­geld­ver­fah­ren wegen Ver­stö­ßen gegen die Mel­de­pflich­ten vertreten.

Dar­über hin­aus habe ich eine Viel­zahl von Rechts­gut­ach­ten erstellt, in denen ich den bzw. die wirt­schaft­lich Berech­tig­ten von Ein­zel­un­ter­neh­men und Kon­zer­nen bzw. deren Kon­zern­ge­sell­schaf­ten ermit­telt habe.

Ganz kon­kret kann ich Sie bei den fol­gen­den Maß­nah­men unterstützen

  • Ermitt­lung der wirt­schaft­lich Berechtigten,
  • Vor­nah­me von Mit­tei­lun­gen gegen­über dem Transparenzregister,
  • Bear­bei­tung von Unstimmigkeitsmitteilungen,
  • Ver­tre­tung in Buß­geld­ver­fah­ren vor dem Bundesverwaltungsamt,
  • Erstel­lung von Rechts­gut­ach­ten betref­fend die Ermitt­lung von wirt­schaft­lich Berech­tig­ten in deut­scher und eng­li­scher Sprache,
  • Com­pli­an­ce-Bera­tung in Bezug auf das Transparenzregister.

Spre­chen Sie mich an, wenn Sie Unter­stüt­zung rund um das The­ma “Trans­pa­renz­re­gis­ter” benötigen.