EXPERTISE
Transparenzregister (Geldwäschrecht)
»Pecunia non olet«
(Geld stinkt nicht — lateinische Redewendung)
Mein Angebot
Ich verfüge über eine große fachliche Expertise in Bezug auf die geldwäscherechtlichen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Bereits vor der Einführung des deutschen Transparenzregisters habe ich mich intensiv mit den europarechtlichen Vorgaben und dem darauf aufbauenden deutschen Gesetzgebungsverfahren beschäftigt.
Seit der Einführung des Transparenzregisters in Deutschland am 1. Oktober 2017 berate ich Unternehmer und Unternehmen im Zusammenhang mit allen Fragen rund um das Transparenzregister. Als einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland habe ich Mitteilungen gegenüber dem Transparenzregister vorgenommen sowie Mandanten erfolgreich in Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Meldepflichten vertreten.
Darüber hinaus habe ich eine Vielzahl von Rechtsgutachten erstellt, in denen ich den bzw. die wirtschaftlich Berechtigten von Einzelunternehmen und Konzernen bzw. deren Konzerngesellschaften ermittelt habe.
Ganz konkret kann ich Sie bei den folgenden Maßnahmen unterstützen
- Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten,
- Vornahme von Mitteilungen gegenüber dem Transparenzregister,
- Bearbeitung von Unstimmigkeitsmitteilungen,
- Vertretung in Bußgeldverfahren vor dem Bundesverwaltungsamt,
- Erstellung von Rechtsgutachten betreffend die Ermittlung von wirtschaftlich Berechtigten in deutscher und englischer Sprache,
- Compliance-Beratung in Bezug auf das Transparenzregister.
Sprechen Sie mich an, wenn Sie Unterstützung rund um das Thema “Transparenzregister” benötigen.